IMSLP:Komponistenportal


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Option 1 (Empfohlen für Komponisten, Arrangeure und Editoren zum Einstellen eigener Werke)

Wenn Sie eine Komponistenseite erstellen möchten, die automatisch alle Ihre Werke auflistet, dann befolgen Sie bitte diese Schritte:


(Folgen Sie Schritt 3 und 3.5, wenn Sie fälschlicherweise Ihren Account verknüpft haben und das Editor/Arranger- und das Verlags-Info-Feld auf der Upload-Seite mit einem anderen als Ihrem eigenen Komponistennamen gefüllt wurde, welcher vor weniger als 50 Jahren starb oder noch lebt).

1. Erstellen Sie eine neue Seite durch Klick auf den Link Komponist hinzufügen.
2. Nachdem Sie auf "Submit" geklickt haben, erscheint eine Browser-basierte Meldung. Klicken Sie "Yes", wenn Sie der Komponist oder ein Verwandter/Erbe oder Freund sind, welcher ein Werk des Komponisten hochladen möchte, dann wir Ihr Account mit der Komponistenseite verknüpft. Wenn sie "Cancel" klicken, weil Sie nicht möchten, dass diese Verknüpfung eingerichtet wird, dann werden bei Notensätzen, die Sie hochladen, nicht automatisch die Verlags- und Editor/Arranger-Felder mit dem Kopmponistennamen gefüllt. Jetzt haben sie erfolgreich eine Komponistenseite erstellt. Wenn die Verknüpfung erfolgreich war, können Sie die Schritte 3 und 3.5 überspringen.
3. Wenn Sie fälschlicherweise "Yes" auf der Komponistenseite geklickt haben, welche Sie erstellt haben und nun Ihr Account mit der Seite eines Komponisten verknüpft ist, welcher entweder noch lebt oder weniger als 50 Jahre tot ist, folgen Sie diesem Schritt: Auf der Komponistenseite, die Sie verknüpfen wollen, klicken Sie auf das Zahnrad-, (auf der Klassik-Oberfläche) oder das Hammer-Dropdown-Menü-Icon (oberer Bereich der modernen Oberfläche) und wählen die Option
"You are this person (associate)"
3.5. Gehen Sie jeztzt auf die falsche Komponisten-Seite und machen Sie den gleichen Schritt wie unter 3 beschrieben, Ihre Account-Verknüpfung sollte nun stimmen, nachdem Sie das folgende gemacht haben:
"You are not this person (disassociate)"
4. Folgen Sie den Anweisungen zur Anlage neuer Werkseiten auf der Seite Kurzanleitung zum Einstellen von Noten.
Wenn Sie die Verknüpfung eingerichtet und eine neue Werkseite gemäß Kurzanleitung erstellt haben, werden spezielle Werkzeuge zum Hochladen für Komponisten, Arrangeure und Editoren angezeigt. In der rechten oberen Ecke (in der aktuellen Webseite ist es oben, rechts vom Dropdown-Menü "Inhalte") der neuen Werkseite sehen Sie neben den Auswahlmöglichkeiten "Add Sheet Music" (für Scans) und "Add Recording" (die in der Kurzanleitung zum Einstellen von Noten erläutert werden) folgende weitere Optionen unter "Add File":
  • New Arrangement (Ihre Arrangements der Werke anderer Komponisten - niemals Ihrer eigenen Werke)
  • New Composition (Wahrscheinlich werden Sie das am häufigsten wählen, nachdem Sie die Seiten für neue Stücke erstellt haben)
  • New Edition (Ihre Ausgaben der Werke anderer Komponisten - niemals aber Ihre eigenen Werke)
  • Erben, Nachlassverwalter or rechtmäßige Vertreter von Komponisten (von Komponisten, die weniger als 50 Jahre verstorben sind oder noch leben).
Wenn sämtliche Optionen gewünscht werden - einschließlich aufführungsbeschränkende Lizenzen und die strengeren Versionen der Creative-Commons-Lizenzen - ist es zulässig, das Sie sich selbst mit der Kategorienseite des Komponisten verbinden, den Sie repräsentieren. Folgen Sie dazu den Schritten 1-4 oben. Diese Fälle verlangen es häufig, dass nach dem Hochladen noch nachgebessert werden muss. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Administratoren. Das Hochladen von Manuskript-Material und Scans sind Fälle, die immer wieder solcher Aufmerksamkeit bedürfen.
Wenn Sie etwas von dem oben Geschriebenen nicht verstanden haben, fragen Sie bitte einfach einen Admin oder stellen Ihre Frage im Forum (aber erst nachdem Sie das obige ausprobiert haben). Ein Admin kann den Verknüpfungsprozess für Sie durchführen.

Option 2 (Nur für Arrangeure und Editoren - nicht für Komponisten)

  • Seit dem letzten Update im März 2017 müssen Sie, wenn Sie ein neues Arrangement oder eine neue Edition eines gemeinfreien Stücks hinzufügen, bereits Ihre eigene Komponistenseite eingerichtet haben, so wie es oben bei Option 1 beschrieben ist. Die Komponistenseite enthält auch Links zu Ihren Editionen und Arrangements auf der selben Seite. Es ist nicht möglich, einen eigenen Notensatz durch "Add Scan" hinzuzufügen, um eine "Creative Commons Lizenz" auszuwählen, denn die einzige Urheberrechtsversion die bei einem "Add Scan" (=alte gemeinfreie Noten) ausgewählt werden darf, ist "Public Domain (gemeinfrei)".
  • Wählen Sie beim Hochladen entweder New Edition oder New Arrangement und fügen Sie Ihren eigenen Namen als "Editor" und als "Publisher" ein (dies wird automatisch vom Uploader erledigt). Das Feld Scanner/Typesetter sollte nur das Wort "Editor" (für New Edition) oder "Arranger" (für New Arrangement) enthalten (dies wird bereits automatisch gemacht), wenn Sie auch die Person sind, die die Datei mit einem Notationsprogramm erstellt hat. Sie müssen dann eine der akzeptablen Lizenzen wählen.

Lizenzierung

Als Komponist oder sonstiger Inhaber von Urheberrechten nehmen Sie sich bitte die Zeit, die Creative Commons und Lizenzpolitik und Richtlinien sorgfältig zu lesen.

Wenn Sie Ihr Werk zum ersten Mal hochladen, denken Sie bitte daran, die Menüoption "Neue Komposition" zu wählen, wenn Sie Ihre Originalwerke hochladen (auch wenn es sich um Scans von Manuskripten oder Ausdrucken handelt), "Neues Arrangement", wenn Sie neue Arrangements hochladen, und "Neue Ausgabe", wenn Sie neue Ausgaben von gemeinfreien Werken hochladen. Da in der Regel davon ausgegangen wird, dass Komponisten und Arrangeure ihre eigenen Werke bearbeitet haben, lassen Sie das Feld "Editor" bitte leer, es sei denn, eine andere Person hat Ihr Werk tatsächlich bearbeitet (in diesem Fall sollte deren Name eingetragen werden). Beachten Sie auch, dass der englische Begriff "Editor" nicht mit dem französischen "editeur" oder dem italienischen "editore" gleichzusetzen ist. "Editor" bezieht sich auf die Person, die den Beitrag überprüft und korrigiert hat, während die französischen und italienischen Wörter dem englischen Wort "publisher" näher kommen. Bitte geben Sie im Feld "Herausgeber" Ihren eigenen "vollständigen juristischen Namen" an, da die Bereitstellung Ihrer Partituren und Tondateien zum kostenlosen Herunterladen auf dieser Website nach den Gesetzen der meisten Länder der Welt eine "Veröffentlichung" darstellt. (Beachten Sie, dass dies automatisch geschieht, wenn Sie die Standard-Werkzeuge zum Uploadverwenden).

Sie sollten wissen, dass Creative Commons Attribution 4.0 das uneingeschränkte Kopieren, Aufführen (live und im Rundfunk) und Aufnehmen des Werks (einschließlich der explizit kommerziellen Nutzung) kostenlos erlaubt, ohne dass für eine solche kommerzielle Nutzung eine Entschädigung oder Lizenzgebühr an den Komponisten oder Urheberrechtsinhaber zu zahlen ist. Beachten Sie auch, dass alle der akzeptablen Lizenzen als UNWIDERRUFLICH gelten, sobald eine Datei mit der Genehmigung des rechtmäßigen Urheberrechtsinhabers hochgeladen wurde.

Es steht Ihnen frei, die Lizenz nach dem Hochladen in eine geeignetere zu ändern. Die IMSLP wird die Dateien grundsätzlich unter den freizügigsten Lizenzbedingungen auflisten. Da Lizenzen und Public-Domain-Widmungen unwiderruflich sind, können später keine Einschränkungen hinzugefügt werden, aber es kann eine liberalere Lizenz gewählt werden. Komponisten werden auch ermutigt, unsere neue Vorlage {{NoPerf}} zu verwenden, die Werke automatisch in eine neue Kategorie einordnet - |Unaufgeführte Werke. Um diese Vorlage zu Ihren Seiten hinzuzufügen, kopieren Sie einfach die obige kleine Vorlage (geschweifte Klammern und alles) und fügen Sie sie in das Feld "Erstaufführung" im Abschnitt "Allgemeine Informationen" auf allen Werkseiten ein.

Bevor Sie hochladen, denken Sie an folgende Punkte...
  • Alle Lizenzen auf IMSLP sind UNWIDERRUFLICH. Sobald eine Datei hier zur Verfügung gestellt wird, bleibt sie hier und wird aus Prinzip nicht entfernt.
  • Die Creative-Commons-Lizenzen enden automatisch bei Verletzung durch den Endnutzer. Mit anderen Worten: Wenn der Nutzer die Lizenzbedingungen nicht einhält, kann seine Nutzung eine Rechtsverletzung darstellen.

Ihr Werk wird (in den meisten Ländern) rechtmäßig veröffentlicht, wenn eine Datei zum ersten Mal von jemand anderem als Ihnen selbst zum Download angeboten wird. Sie werden als Herausgeber Ihres eigenen Werks betrachtet, wenn Sie es auf IMSLP veröffentlichen. Die Verwendung der einfachen "Creative Commons Attribution" (CC BY) schränkt die Nutzung Ihres Werks für kommerzielle Zwecke durch Endnutzer nicht ein, die dies tun können, ohne Ihnen eine Vergütung zu zahlen, solange sie die Anforderung beachten, dass Ihr Werk Ihnen zugeschrieben wird und die Lizenz angegeben wird. Die Verwendung von "Creative Commons Attribution-Share Alike" (CC BY-SA) erfordert hingegen, dass jeder Nutzer "seine abgeleitete Arbeit" (d. h. alles, was Ihr Werk enthält) ebenfalls gemäß den CC BY-SA-Lizenzbedingungen frei zugänglich macht.

Verknüpfungen entfernen

Um eine Verknüpfung mit Ihrem Account zu entfernen, klicken Sie bitte auf das Zahnradsymbol (Hammer in der Mobilversion) rechts oben auf Ihrer Komponistenkategorie-Seite und wählen Sie den folgenden Punkt:

  • You are not this person (disassociate)

Das Wiedererlangen von Urheberrechten für Werke, die an Herausgeber übertragen wurden (speziell für die USA)

  • Ausgenommen es handelt sich um "Auftragswerke" (siehe unten), kann ein Komponist, Arrangeur, Bearbeiter oder dessen Rechtsnachfolger jegliche Zusagen oder Rechteübertragungen zurücknehmen (unter der nachstehenden Voraussetzungen), auch wenn er nicht in den Vereinigten Staaten seinen Wohnsitz hat, indem er eine Rücknahmenachricht sendet gemäß den gesetzlichen Regelungen der USA. Solche Rücknahmen sind natürlich nur innerhalb der USA wirksam. Andere Länder haben ähnliche Widerrufsregelungen, einige davon kommen aber erst nach dem Tod des Autors zur Anwendung, so dass sie hier nicht greifen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Ausführungen nur um grundlegende Informationen ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit handelt und es wird dringend geraten dass im Falle einer solchen Rechterückforderung ein erfahrener Urheberrechtsberater konsultiert werden sollte, bevor entsprechende Schritte veranlasst werden.

Eine “Nebenleistung” ist —

(1) ein Werk, welches von einer angestellten Person innerhalb ihres Aufgabengebiets oder ihrer Anstellung geschaffen wurde oder
(2) ein Werk, welches besonders bestellt oder beauftragt wurde als Beitrag zu einer Sammlung von Stücken, als ein Teil eines Tonfilms oder anderen audiovisuellen Werks, als Übersetzung, als ein ergänzende Werk, als eine Zusammenstellung, als ein instruktiver Text, als eine Prüfungsaufgabe, die Antwort auf eine Prüfungsaufgabe oder als einen Atlas , wenn die Parteien ausdrücklich in schriftlicher Form darüber einig sind und dies unterzeichnen, dass dass dies Werk als Nebenleistung betrachtet werden soll.

Als Erläuterung zum vorausgegangenen Satz: Eine "Nebenleistung" ist ein Werk, welches geschaffen wurde zur Veröffentlichung als ein untergeordnetes Objekt zu einem Werk eines anderen Autors zum Zwecke der Einleitung, Begleitung, Illustration, Erläuterung, Überarbeitung, vertiefenden Erläuterung oder Hilfestellung bei der Benutzung eines anderen Werkes, wie zum Beispiel Vorworte, Nachworte, bildliche Illustrationen, Karten, Diagramme, Bearbeiterhinweise, muskalische Arrangements, Lösungsmaterial für Prüfungen, Bibliografien, Anhänge und Inhaltsverzeichnisse und ein "instruktionelle Text" ist eine Literatur, eine illustrierte oder grafische Arbeit, die zur Veröffentlichung dient und den Zweck hat, in systematischen Lernaktivitäten Verwendung zu finden.

Eine abschließende Regelung, welches Werk als ein Auftragswerk gemäß Absatz (2) zu betrachen ist, enthält weder die Änderung, die in § 1011(d) des Intellectual Property and Communications Omnibus Reform Act von 1999 enthalten ist, welcher aufgrund § 1000(a)(9) des Verwaltungsgesetzes 106-113 erlassen wurde, noch die Löschung der Wörter, die durch die Änderung hinzugefügt wurden—
(A) soll durch Rechtsgeschäft geregelt werden oder
(B) soll ausgelegt werden durch einen Kongressbeschluss oder - ablehnung oder eine Einwilligung oder gerichtliche Entscheidung,
durch die Gerichte des Urheberrechtsbüros. Paragraf (2) soll interpretiert werden, als ob Abschnitt 2(a)(1) des Leihwerks und der Copyright Corrections Act von 2000 und Abschnitt 1011(d) des Intellectual Property and Communications Omnibus Reform Act von 1999, verordnet durch Abschnitte 1000(a)(9) des Public Law 106-113, niemals veröffentlicht worden wären und ohne Inbetrachtziehung jeglicher Untätigkeit oder Bewusstsein durch den Kongress zu keiner Zeit durch keine juristischen Beschluss.

Abschnitt 1 der Definition ist leicht verständlich. Wenn ein Autor oder Komponist dafür bezahlt wird, für seinen Auftraggeber neue Werke zu erschaffen als Teil seiner täglichen Arbeit, dann können alle Werke, die von ihm am Arbeitsplatz erschaffen werden, als "Auftragswerke" betrachtet werden. Das trifft jedoch nicht auf musikalische Werke zu, außer bei dem etwas unüblichen Fall, wo ein Herausgeber jemanden dafür bezahlt, dass er sogenannte 'stock arrangements' für den massenweisen Marktverkauf erschafft. Manchesmal stellen Werbeagenturen Komponisten an um sogenannte "jingles" zu schreiben, die in der Radiowerbung verwendet werden. Solche Werke werden üblicherweise als "work made for hire" (Auftragswerke) angesehen.

Abschnitt 2 ist der Teil, in welchem es kompliziert wird, besonders die Definition eines “supplementary work” (zusätzliche Arbeit). Es muss eine ausdrückliche Regelung in einem Vertrag schriftlichen Vereinbarung vorliegen für die Annahme eines solchen “supplementary work”, welche es zu einem "Auftragswerk" macht. Ein Missbrauch ist anzunehmen, wenn originale Werke einfach nur als “supplementary work” umgedeutet werden, nur weil sie in eine "Serie" eingebunden werden, die von einem Herausgeber oder Produzenten veröffentlicht werden.

  • Werke, die 1978 oder später beauftragt oder veröffentlicht wurden.
Das erste Kündigungsfenster öffnet sich nach Ablauf von 35 Jahren und endet mit Ablauf von 40 Jahren nach dem Inkrafttreten eines Vertrags oder einer aktuellen Veröffentlichung, je nachdem welches zuerst vorhanden war. Die Mitteilung der Kündigung muss in schriftlicher Form den vertragsschließenden Parteien innerhalb des genannten Zeitfensters in geeigneter Form zugestellt und zur Kenntnis gegeben werden. Komponisten, ihre Erben oder bevollmächtigten Vertreter sollten dann die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmitteilung in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise, die in 'Abschnitt 203 des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes ausgeführt ist. Wir haben aktuell 2021. Also kann für Werke die erstmalig zwischen 1982 und 1986 übertragen oder veröffentlicht wurden, die Rückübertragung der Rechte durch Komponisten oder deren Erben durch Senden einer schriftlichen Mitteilung durch zertifizierte Mail an die beteiligten Pereien in den USA gefordert werden. Diese Regelung gilt nur für die USA, für kein sonstiges Land.
  • Werke, die zwischen 1938 und 1977 beauftragt oder veröffentlicht wurden.
Unter den Vorschriften des Abschnitts 304 des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes, gibt es Kündigungsrechte für Autoren und ihre Erben die in Beziehung stehen zu den Verlängerungsmöglichkeiten des Urheberrechtsbegriffs, welcher den Umgang mit den Werken regelt, die in dieser Zeit veröffentlicht wurden. Darunter fallen die Ausdehnung der Erneuerungsdauer von 28 Jahren ab der Veröffentlichung auf 67 Jahre und die Verlängerung um 20 Jahre für existierende Urheberrechte auf Werke aus der Zeit zwischen 1923 und 1977 auf 95 Jahre seit der ersten Veröffentlichung. Konsequenterweise gibt es 2 Kündigungszeiträume für Rechteübertragungen und Lizenzen. (Ursprünglich waren es 3 - der erste am Ende der ersten 28-Jahresdauer, aber die letzte Möglichkeit hierfür endete 2006.) Wie zuvor beschrieben, gilt dies wiederum nur die die Vereinigten Staaten, nicht für andere Länder.
Das nächste Kündigungsfenster öffnet sich mit Ablauf von 56 Jahren und schließt sich mit Ablauf von 61 Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens eines Vertrags oder nach einer aktuellen Veröffentlichung, je nachdem was zuerst vorhanden war. Das Kündigungsschreiben muss der anderen Partei innerhalb des Zeitfensters in Schriftform durch einen Berechtigten in Übereinstimmung mit den in Abschitt 304 Urheberrechtsgesetz genannten Regelungen zugestellt werden. Heute, im Jahr 2021, können Rechte für Werke, die zwischen 1965 und 1970 veröffentlicht oder übergeben wurden, durch den Komponisten oder ihre jursitischen Vertreter geltend gemacht werden durch Übersendung einer schriftlichen Mitteilung durch zertifierte Mail an die verantwortlichen Parteien in den USA.
Das letzte Kündigungsfenster öffnet sich nach Ablauf von 75 und schließt sich mit Ablauf von 80 Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens eines Vertrags oder nach einer aktuellen Veröffentlichung, je nachdem was zuerst vorhanden war. Das Kündigungsschreiben muss der anderen Partei innerhalb des Zeitfensters in Schriftform durch einen Berechtigten in Übereinstimmung mit den in Abschitt 304 Urheberrechtsgesetz genannten Regelungen zugestellt werden. Iim Jahr 2021 können Rechte für Werke, die zwischen 1941 und 1946 veröffentlicht oder übergeben wurden, durch den Komponisten oder ihre jursitischen Vertreter geltend gemacht werden durch Übersendung einer schriftlichen Mitteilung durch zertifierte Mail an die verantwortlichen Parteien in den USA.
  • Einen Online-Fristenrechner finden Sie auf der folgenden Webseite (englisch):
rightsback.org