Hinzufügen eines künstlerischen Beitrags (Tonaufnahme, Videoaufnahme)
Möglichkeit Nr. 1
Dies ist die einfachste Methode. Folgen Sie der Kurzanleitung zum Einstellen von Noten, und wählen dann jedoch den Link 'Add Recording' . Den Link finden Sie im Menü "Add File" im rechten oberen Eck der Werkseite.
Möglichkeit Nr. 2 (Empfohlen für Künstler, die ihre eigenen Werke veröffentlichen möchten)
Wenn Sie eine eigene Künstlerseite (wie eine Komponistenseite) erstellen und automatisch alle Ihre Beiträge unter dieser Seite aufgelistet haben möchten, dann folgen Sie diesen Schritten:
- Erzeugen Sie eine Künstlerseite, indem Sie auf der Künstlerkategorieseite den Link Künstler hinzufügen klicken. Bitte beachten Sie, dass dies nicht notwendig ist, wenn für die gleiche Person bereits eine Komponistenseite existiert (in diesem Fall wenden Sie einfach die Möglichkeit Nr. 1 an. Eine Komponistenkategorie kann auch als Künstlerkategorie dienen).
- Verknüpfen Sie die neue Künstlerseite mit Ihrem Benutzerkonto durch Klick auf den Link Verknüpfe diese Künstlerseite.
- Folgen Sie den Anweisungen unter Möglichkeit Nr. 1 oben, und jeder Beitrag wird automatisch auf der Künstlerseite aufgelistet und mit Ihrem Benutzerkonto verbunden. Bitte beachten Sie, dass Sie das Feld "Künstler" nicht ausfüllen müssen, wenn Sie die Verknüpfung mit dem Künstler eingerichtet haben, außer es gibt Künstler oder Informationen, die in der Verknüpfung nicht enhalten sind.
Eine Verknüpfung löschen
Um eine Verknüpfung mit Ihrem Benutzerkonto zu löschen, klicken Sie einfach auf Lösche Verknüpfung mit dieser Künstlerseite. Die bereits eingestellten Werke sind davon nicht betroffen, aber künftige Beiträge werden nicht mehr mit der Künstlerkategorie verknüpft.
Aufnahmerichtlinien
Dies ist die offizielle Richtlinie für Aufnahmen, die beim International Music Score Library Project eingestellt werden.
- 1. Alle Aufnahmen mit Ausnahme von Computerumsetzungen sind akzeptabel. Jegliche Computerumsetzungen werden nicht akzeptiert, mit Ausnahme der in den Abschnitten 2, 3 und 4 genannten Bedingungen. Für unsere Zwecke werden die folgenden Fälle nicht als Computeraufnahmen betrachtet:
- A. Eine Aufnahme die elektronisch erzeugte Musik beinhaltet und mit akustischer Musik verbindet, wird anerkannt.
- B. Eine Aufnahme eines elektronischen Instruments (z.B. E-Piano), das von einer natürlichen Person gespielt wird, ist akzeptabel.
- 2. Ausnahmen für neue Kompositionen.
- A. Wenn das Werk eine Neukomposition ist, die bisher noch nie aufgezeichnet wurde, sind Computerumsetzungen akzeptabel.
- B. Wenn das Werk künstliche Töne verlangt, wird eine künstliche Umsetzung anerkannt.
- C. Das Werk muss unter der Rubrik "Synthesized/MIDI" eingestellt werden.
- 3. Ausnahme für sehr hochqualitative Computerumsetzungen.
- A. Eine Computerrealisation ist annehmbar, wenn sie nicht durch eine normale Notationssoftware (z.B. alle Formen von MIDI; Finale, Sibelius, etc.) erstellt ist, und
- B. Es klar offensichtlich ist, dass eine außergewöhnliche Anstrengung unternommen wurde, um der Aufnahme eine sehr hohe Qualität bei der Umsetzung des zugrunde liegenden Werkes zu geben.
- C. Das Werk muss unter der Rubrik "Synthesized/MIDI" eingestellt werden.
- 4. Ausnahme für MIDI-Dateien.
- A. MIDI (.MID)-Dateiversionen sind für Werke in Ordnung, vorausgesetzt, es handelt sind um neue Kompositionen oder Arrangements, die mit den zugehörigen Notendateien hochgeladen werden. MIDI-Dateien zu Standard-Repertoire-Einträgen wie z.b. Beethoven sind nicht zulässig.
- B. Das Werk muss unter der Rubrik "Synthesized/MIDI" eingestellt werden.